Hinweis: Mit Absenden des Auftrags erteilen Sie noch keinen Auftrag zur Einreichung eines Scheidungsantrages; Sie erhalten eine kostenfrei Einschätzung der Kosten des Verfahrens, die Mandatsbedingungen sowie eine Information zum Ablauf.
Erst wenn Sie uns Vollmacht erteilen und den Scheidungsantrag freigeben, wird das Verfahren eingeleitet.