schnell - einfach - gut
Die einvernehmliche Scheidung ist der schnellste, einfachste und günstigste Weg zu Ehescheidung. Warum? Nur der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Viele Ehegatten teilen sich untereinander die Anwaltskosten und sparen sich damit die Ausgaben für zwei Rechtsanwälte.
Mit wenigen Klicks können Sie das Scheidungsverfahren einleiten. Wir begleiten Sie mit der Erfahrung und der Expertise als Fachanwalt für Familienrecht.
Falls Sie es wünschen, beantragen wir bei Gericht, die Scheidungsverhandlung Online als Videoverhandlung durchzuführen. Viele Gerichte setzen diese Möglichkeit bereits um.
Unterlagen, die Sie brauchen:
> Personalausweis <
> Heiratsurkunde <
> letzter Gehaltsnachweis <
> ggf. Geburtsurkunden der Kinder <
> ggf. Ehevertrag <
Unterlagen fotografieren, hochladen und fertig.
So einfach funktioniert's
Scheidungsauftrag ausfüllen
Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Beim Durchklicken werden Sie gebeten, die o.g. Unterlagen hochzuladen.
Sie erhalten eine Kostenschätzung. Wir leiten das Scheidungsverfahren erst ein, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
Kosten des Scheidungsverfahrens
Die Kosten des Scheidungsverfahren sind gesetzlich geregelt. Wir garantieren, nach den gesetzlichen Mindestgebühren abzurechnen und bieten im Bedarfsfalle eine Ratenzahlung oder die Abwicklung über die Verfahrenskostenhilfe an.
Scheidungsantrag einreichen
Der Scheidungsantrag wird nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses an den anderen Ehegatten zugestellt. Falls ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, wird gleichzeitig ein entsprechender Fragebogen mit versendet.
Scheidungstermin
Nach Eingang der Auskünfte der Versorgungsträger wird ein Scheidungstermin bestimmt. Wir haben sehr positive Erfahrungen mit Videoverhandlungen, so dass die Beteiligten nicht persönlich zum Termin erscheinen müssen. Aber nicht alle Gerichte bieten das an.
Rechtskraft der Scheidung
Nach Ablauf der Beschwerdefrist ist die Scheidung rechtskräftig und das Verfahren abgeschlossen. Sie erhalten von uns ein Merkblatt zu den wichtigsten Fragen, die auch noch nach Rechtskraft der Scheidung zu beachten sind.